Pflegegeld nach Pflegegrad (PG)
Was ist ein Pflegegrad, wie setzt sich dieser zusammen und wo wird er beantragt?
Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die eine Person in Deutschland erhält, um zu bestimmen, wie viel Unterstützung und Pflegebedarf sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung benötigt. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine gleichwertige Einrichtung festgestellt.
Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems ermittelt. bei dem verschiedene Aspekte wie körperliche und geistige Fähigkeiten, Mobilität, Selbstständigkeit und soziale Kontakte berücksichtigt werden. Dabei wird auch berücksichtigt, inwieweit eine Person auf Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten angewiesen ist, wie z.B. bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die von PG 1 (geringe Beeinträchtigung) bis zu Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung) reichen. Der Pflegegrad bestimmt dann auch, welche Leistungen und finanzielle Unterstützung die Person erhalten kann, wie z.B. ambulante Pflegedienste, Pflegehilfsmittel oder Pflegeheimplätze.
Hier finden Sie die Anträge verschiedener Krankenversicherungen zum Download:
Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 ist ein Begriff aus dem deutschen Pflegesystem und beschreibt einen relativ leichten Grad der Pflegebedürftigkeit. Personen mit PG 1 benötigen Unterstützung bei mindestens zwei von sechs definierten Bereichen des täglichen Lebens, haben aber noch eine relativ hohe Selbstständigkeit und können noch viele Dinge eigenständig erledigen.
Die sechs definierten Bereiche sind:
1. Mobilität: Hierzu zählt die Fähigkeit, sich innerhalb der Wohnung oder des Wohnheims zu bewegen sowie das Treppensteigen.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hierunter fallen zum Beispiel die Orientierungsfähigkeit, die Fähigkeit zur räumlichen und zeitlichen Orientierung sowie das Verständnis von Mitteilungen anderer.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Hierunter fallen zum Beispiel Ängste, Depressionen oder herausfordernde Verhaltensweisen wie Aggressionen.
4. Selbstversorgung: Hierunter fallen die Fähigkeit zur Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Rasieren), die Ernährung (z.B. selbstständiges Zubereiten von Mahlzeiten) sowie die Fähigkeit, die Blase und den Darm zu kontrollieren.
5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Hierunter fallen zum Beispiel die regelmäßige Einnahme von Medikamenten oder die Einhaltung einer speziellen Diät.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Hierunter fallen die Fähigkeit zur Freizeitgestaltung sowie die Pflege sozialer Kontakt.
Um Pflegegrad 1 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden und es muss ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) vorliegen. Das Gutachten bewertet den Grad der Selbständigkeit in dem oben genannten Bereichen und ermittelt so den Pflegegrad.
Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter 27 Punkten ermittelt werden.