Pflegegeld nach Pflegegrad (PG)


Was ist ein Pflegegrad, wie setzt sich dieser zusammen und wo wird er beantragt?

Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die eine Person in Deutschland erhält, um zu bestimmen, wie viel Unterstützung und Pflegebedarf sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung benötigt. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine gleichwertige Einrichtung festgestellt.


Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems ermittelt. bei dem verschiedene Aspekte wie körperliche und geistige Fähigkeiten, Mobilität, Selbstständigkeit und soziale Kontakte berücksichtigt werden. Dabei wird auch berücksichtigt, inwieweit eine Person auf Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten angewiesen ist, wie z.B. bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.


Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die von PG 1 (geringe Beeinträchtigung) bis zu Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung) reichen. Der Pflegegrad bestimmt dann auch, welche Leistungen und finanzielle Unterstützung die Person erhalten kann, wie z.B. ambulante Pflegedienste, Pflegehilfsmittel oder Pflegeheimplätze.


Hier finden Sie die Anträge verschiedener Krankenversicherungen zum Download:


Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 ist ein Begriff aus dem deutschen Pflegesystem und beschreibt einen relativ leichten Grad der Pflegebedürftigkeit. Personen mit PG 1 benötigen Unterstützung bei mindestens zwei von sechs definierten Bereichen des täglichen Lebens, haben aber noch eine relativ hohe Selbstständigkeit und können noch viele Dinge eigenständig erledigen.


Die sechs definierten Bereiche sind:

1. Mobilität:  Hierzu zählt die Fähigkeit, sich innerhalb der Wohnung oder des Wohnheims zu bewegen sowie das Treppensteigen.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:  Hierunter fallen zum Beispiel die Orientierungsfähigkeit, die Fähigkeit zur räumlichen und zeitlichen Orientierung sowie das Verständnis von Mitteilungen anderer.

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:  Hierunter fallen zum Beispiel Ängste, Depressionen oder herausfordernde Verhaltensweisen wie Aggressionen.

4. Selbstversorgung:  Hierunter fallen die Fähigkeit zur Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Rasieren), die Ernährung (z.B. selbstständiges Zubereiten von Mahlzeiten) sowie die Fähigkeit, die Blase und den Darm zu kontrollieren.

5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:  Hierunter fallen zum Beispiel die regelmäßige Einnahme von Medikamenten oder die Einhaltung einer speziellen Diät.

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:  Hierunter fallen die Fähigkeit zur Freizeitgestaltung sowie die Pflege sozialer Kontakt.


Um Pflegegrad 1 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden und es muss ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) vorliegen. Das Gutachten bewertet den Grad der Selbständigkeit in dem oben genannten Bereichen und ermittelt so den Pflegegrad.


Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter  27 Punkten ermittelt werden. 


Somit: Anspruch auf monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und dem Hausnotruf sowie zur Wohnraumanpassung. 


Betreuungs- und Entlastungsleistungen:

125 Euro/Monat


Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:

bis zu 40 Euro/Monat


Hausnotruf:

25,50 Euro/Monat


Wohnraumanpassung:

4.000 Euro/Gesamtmaßnahme


Wohngruppenzuschuss:

214 Euro/Monat


Pflegegrad 2

Um Pflegegrad 2 zu erhalten, muss ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Hierbei wird wieder eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) eine „in ihrer Selbstständigkeit erhebliche Beeinträchtigung“ nachweist.


Die Bewertung erfolgt anhand der oben (PG 1) genannten definierten 6 Bereiche.


Voraussetzung für Pflegegrad 2 ist, dass ein Gutachter im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens („NBA“) zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermittelt.


Somit: Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde sowie auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst sowie auf Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege. 


Pflegegeld:

316 Euro/Monat


Pflegesachleistung:

724 Euro/Monat


Tages- und Nachtpflege:

689 Euro/Monat


Kurzzeitpflege:

1.774 Euro/Jahr


Verhinderungspflege:             

1.612 Euro/Jahr


Vollstationäre Pflege:

770 Euro/Monat


Betreuungs- und Entlastungsleistungen:

125 Euro/Monat


Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:

bis zu 40 Euro/Monat


Hausnotruf:

25,50 Euro/Monat


Wohnraumanpassung:

4.000 Euro/Gesamt


Wohngruppenzuschuss:

214 Euro/Monat


Pflegegrad 3

Um Pflegegrad 3 zu erhalten, muss ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Hierbei wird wieder eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ nachweist.


Die Bewertung erfolgt anhand der oben (PG 1) genannten definierten 6 Bereiche.


Die Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist, dass bei der Begutachtung 47,5 und unter 70 Punkte ermittelt werden. 


Somit: Ist der Pflegegrad zugesichert, stehen Ihnen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und verschiedene Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs-,  Kurzzeit-,  und zur vollstationären Pflege zu.



Pflegegeld:

545 Euro/Monat


Pflegesachleistung:

1.363 Euro/Monat


Tages- und Nachtpflege:

1.298 Euro/Monat


Kurzzeitpflege:

1.774 Euro/Jahr


Verhinderungspflege:

1.612 Euro/Jahr


Vollstationäre Pflege:

1.262 Euro/Monat


Betreuungs- und Entlastungsleistungen:

125 Euro/Monat


Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:

bis zu 40 Euro/Monat


Hausnotruf:

25,50 Euro/Monat


Wohnraumanpassung:

4.000 Euro/Gesamtmaßnahme


Wohngruppenzuschuss:

214 Euro/Monat



Pflegegrad 4

Um Pflegegrad 4 zu erhalten, muss ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Hierbei wird wieder eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ nachweist.


Die Bewertung erfolgt anhand der oben (PG 1) genannten definierten 6 Bereiche.


Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist, dass bei der Begutachtung  zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden. 


Somit: Ihnen stehen viele Leistungen der Pflegeversicherung zu, denn ihre Selbstständigkeit ist bereits sehr stark beeinträchtigt und sie sind daher auf Unterstützung angewiesen. 


Pflegegeld:

728 Euro/Monat


Pflegesachleistung:

1.693 Euro/Monat


Tages- und Nachtpflege:

1.612 Euro/Monat


Kurzzeitpflege:

1.774 Euro/Jahr


Verhinderungspflege:

1.612 Euro/Jahr


Vollstationäre Pflege:

1.775 Euro/Monat


Betreuungs- und Entlastungsleistungen:

125 Euro/Monat


Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:

bis zu 40 Euro/Monat


Hausnotruf:

25,50 Euro/Monat


Wohnraumanpassung:

4.000 Euro/Gesamtmaßnahme


Wohngruppenzuschuss:

214 Euro/Monat


Pflegegrad 5

Um Pflegegrad 5 zu erhalten, muss ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Hierbei wird wieder eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ nachweist.


Die Bewertung erfolgt anhand der oben (PG 1) genannten definierten 6 Bereiche.


Die Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist, dass bei der Begutachtung  zwischen 90 und unter 100 Punkte ermittelt werden. 


Somit: Pflegebedürftige die stark auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dementsprechend umfangreich sind auch die Pflegeleistungen, die ihnen seitens der Pflegekasse zustehen. 



Pflegegeld:

901 Euro/Monat


Pflegesachleistung:

2.095 Euro/Monat


Tages- und Nachtpflege:

1.995 Euro/Monat


Kurzzeitpflege:

1.774 Euro/Jahr


Verhinderungspflege:

1.612 Euro/Jahr


Vollstationäre Pflege:

2.005 Euro/Monat


Betreuungs- und Entlastungsleistungen:                       

125 Euro/Monat


Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:

bis zu 40 Euro/Monat


Hausnotruf:

25,50 Euro/Monat


Wohnraumanpassung:

4.000 Euro/Gesamt


Wohngruppenzuschuss:

214 Euro/Monat