Pflegeratgeber

Tipps - Infos - Ratschläge

- wissenswertes rund um die Pflege -


Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Als Pflegebedürftiger oder Angehöriger eines Pflegebedürftigen sollten Sie rechtzeitig an eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht denken. Diese können Sie bei Ihrem Notar, bei Ihrem Hausarzt fertigstellen lassen oder einfach online über den folgenden Link.


Kostenerstattung von Hilfsmittel

Eine Kostenerstattung für Hilfsmittel führt bei gesetzlich Versicherten meistens erst über Ihren Arzt, der Ihnen im Bedarfsfall ein Rezept dafür ausstellen kann. Sobald Sie die ärztliche Verordnung erhalten haben, reichen Sie diese bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein und warten auf Genehmigung. 


Wichtig: Ihre gesetzliche Krankenkasse nennt Ihnen Sanitäts-Vertragspartner, bei denen Sie das jeweilige Hilfsmittel beziehen können. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt und Ihrer Versicherung.


Privat Krankenversicherte treten wie üblich in Vorleistung und reichen die Rechnung im Nachgang bei Ihrer Kasse ein. Die konkreten Regelungen zur Kostenerstattung bei privaten Krankenversicherungen sind den jeweiligen Tarifbestimmungen zu entnehmen.


Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Versicherte oder ihre Angehörigen  benötigen keine ärztliche Bescheinigung, um Pflegehilfsmittel zu beziehen und die Kosten erstattet zu bekommen. 


Sie können den Antrag auf Kostenübernahme direkt bei Ihrer Pflegekasse stellen. 


Unter folgenden Voraussetzungen:

  • mit einem anerkannten Pflegegrad.



Verhinderungspflege

Für den Fall, dass pflegende Angehörige einmal selbst krank sind oder Urlaub brauchen, können Pflegebedürftige Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte nutzen. 


Dafür gewähren Pflegekassen Versicherten z. B. mit anerkanntem Pflegegrad 5 einen Zuschuss von bis zu 1.612 Euro für - höchstens vier Wochen im Jahr.


Mit Pflegegrad 5 gelten für die Verhinderungspflege folgende Bestimmungen:


  • Wenn Versicherte im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege beansprucht haben, erhalten sie bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr für maximal 2.418 Euro.
  • Während dieser Zeit steht Versicherten zudem die Hälfte ihres Pflegegeldes (d. h. monatlich 450,50 Euro) zu.



Die ersten Schritte zum Pflegegrad

  1. Führen Sie eine paar Wochen/Monate ein Pflege-Tagebuch, mit Arbeiten und Vorkommnisse.
  2. Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und teilen dort Ihr Anliegen mit.
  3. Die Krankenkasse gibt Ihr Anliegen an die Pflegekasse weiter.
  4. Die Pflegekasse wird mit Ihnen einen Termin für ein Medizinisches Gutachten (MDK) vereinbaren. (Dieser Termin finden im Eigenheim statt (auch im Pflegeheim).


Tipp: 

  • Lassen Sie den Haushalt wie gewohnt (nicht extra putzen oder aufräumen!), denn nur so sieht der/die Gutachter/-in, wie fähig die Person ist, selbständig klar zu kommen!
  • Dieser Termin sollte nicht alleine zwischen bedürftiger Person und Gutachter, stattfinden.


Die häufigsten gestellten Fragen:


Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Rufen Sie bei ihrer Krankenkasse an und bringen Sie die Telefonnummer, Ansprechpartner und Standort Ihrer Pflegekasse in Erfahrung oder lassen Sie Ihre Krankassen den Kontakt in die Wege leiten.


Falls Sie mehr Unterstützung benötigen:

Suchen Sie eine Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Hier finden Sie Unterstützung nicht nur mit Anträgen, hier werden Sie auch im Fall "finanziellem Engpass" oder aufgrund Sprachbarriere super beraten.



Was ist ein Pflegestützpunkt?

In jedem Bundesland gibt es sogenannte Pflegestützpunkte von den Kranken- und Pflegekassen. Sie bieten Hilfesuchenden oder Angehörigen von Pflegebedürftigen Beratung und Unterstützung.


Im Pflegestützpunkt erhalten Sie alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen rund um die Pflege.


Werden die Kosten einer 24h-Betreuung von der Pflegekasse bezahlt?

In erster Linie - nein!


Sie können die Kosten "Teil-Finanzieren" über verschieden Leistungsbeträge die Sie von der Pflegekasse bekommen, nachdem sie beantragt wurden. (Wie zum Beispiel der Betrag des Pflegegeldes, Verhinderungspflegebeitrag und falls Sie am Jahresende eine Jahreslohnsteuererklärung machen, können Sie bis zu 4000 € der Gesamtkosten einer 24-Stunden-Betreuung absetzen...)


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