Als Pflegebedürftiger oder Angehöriger eines Pflegebedürftigen sollten Sie rechtzeitig an eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht denken. Diese können Sie bei Ihrem Notar, bei Ihrem Hausarzt fertigstellen lassen oder einfach online über den folgenden Link.
Eine Kostenerstattung für Hilfsmittel führt bei gesetzlich Versicherten meistens erst über Ihren Arzt, der Ihnen im Bedarfsfall ein Rezept dafür ausstellen kann. Sobald Sie die ärztliche Verordnung erhalten haben, reichen Sie diese bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein und warten auf Genehmigung.
Wichtig: Ihre gesetzliche Krankenkasse nennt Ihnen Sanitäts-Vertragspartner, bei denen Sie das jeweilige Hilfsmittel beziehen können. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt und Ihrer Versicherung.
Privat Krankenversicherte treten wie üblich in Vorleistung und reichen die Rechnung im Nachgang bei Ihrer Kasse ein. Die konkreten Regelungen zur Kostenerstattung bei privaten Krankenversicherungen sind den jeweiligen Tarifbestimmungen zu entnehmen.
Versicherte oder ihre Angehörigen benötigen keine ärztliche Bescheinigung, um Pflegehilfsmittel zu beziehen und die Kosten erstattet zu bekommen.
Sie können den Antrag auf Kostenübernahme direkt bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Unter folgenden Voraussetzungen:
Für den Fall, dass pflegende Angehörige einmal selbst krank sind oder Urlaub brauchen, können Pflegebedürftige Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte nutzen.
Dafür gewähren Pflegekassen Versicherten z. B. mit anerkanntem Pflegegrad 5 einen Zuschuss von bis zu 1.612 Euro für - höchstens vier Wochen im Jahr.
Mit Pflegegrad 5 gelten für die Verhinderungspflege folgende Bestimmungen:
Tipp:
In jedem Bundesland gibt es sogenannte Pflegestützpunkte von den Kranken- und Pflegekassen. Sie bieten Hilfesuchenden oder Angehörigen von Pflegebedürftigen Beratung und Unterstützung.
Im Pflegestützpunkt erhalten Sie alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen rund um die Pflege.
In erster Linie - nein!
Sie können die Kosten "Teil-Finanzieren" über verschieden Leistungsbeträge die Sie von der Pflegekasse bekommen, nachdem sie beantragt wurden. (Wie zum Beispiel der Betrag des Pflegegeldes, Verhinderungspflegebeitrag und falls Sie am Jahresende eine Jahreslohnsteuererklärung machen, können Sie bis zu 4000 € der Gesamtkosten einer 24-Stunden-Betreuung absetzen...)
Ihre Anfrage ist eingegangen, ich werde mich schnellstmöglich bei Ihnen melden.