Das Pflegegeld und die Sachleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung steigen ab dem 1. Januar 2024 um 5 Prozent. Dies hat der Bundestag im Rahmen der Pflegereform 2023 beschlossen.
Mit der Erhöhung soll die finanzielle Belastung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen gelindert werden. Das Pflegegeld wird an die Pflegebedürftigen gezahlt, die in der häuslichen Pflege versorgt werden. Die Sachleistungen können für die Inanspruchnahme von Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst verwendet werden.
Pflegegrad | Pflegegrad aktuell | Pflegegeld ab 2024 |
---|---|---|
1 | - | - |
2 | 316 € | 332 € |
3 | 545 € | 572 € |
4 | 728 € | 762 € |
5 | 901 € | 946 € |
Pflegegrad | Höchstbetrag SL aktuell | Höchstbetrag SL ab 2024 |
---|---|---|
1 | - | - |
2 | 724 € | 762 € |
3 | 1363 € | 1441 € |
4 | 1992 € | 2126 € |
5 | 2095 € | 2189 € |
Die Erhöhung des Pflegegelds und der Sachleistungen ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Die Erhöhungen sollen dazu beitragen, die Pflege zu Hause zu erleichtern und die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen zu senken. 2025 steht eine weitere Erhöhung um 4,5 % an.
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